Zum Hauptinhalt springen

Auslaufen der Stadtsanierung–und jetzt?! Verlängerung oder Abschluss von Sanierungsgebieten

Nach   235 Abs. 4 BauGB sind die Kommunen verpflichtet, Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind (ohne Festlegung einer Frist zum Abschluss der Sanierung), spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben. Der Abschluss (nach  162 BauGB) geht u. a. mit einer umfassenden formalen Prüfung des Sanierungsverfahrens und der Erstellung des Gesamtverwendungsnachweises einher. Konnten jedoch noch nicht alle städtebaulichen Probleme und Missstände beseitigt werden, wird durch  142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Möglichkeit eingeräumt, die Frist zum Abschluss des Sanierungsverfahrens durch einen einfachen Beschluss zu verlängern. Eine Begründung der Verlängerung ist notwendig. Die aktuelle Kosten- und Finanzierungsübersicht verdeutlicht den Zweck und Bedarf. Hiervon machen derzeit viele Kommunen Gebrauch.

Die ProjektStadt bietet den Kommunen professionelle Unterstützung bei der Schließung bzw. Verlängerung ihrer Sanierungsgebiete an. Dabei können wir den Prozess vollumfänglich steuern oder bei einzelnen Schritten Unterstützung anbieten.

Daten & Fakten

Leistungsumfang
  • Vorbereitung und begleitende Beratung
  • Auswertung und Bearbeitung von Unterlagen
  • Beschlussaufstellung und Erstellung von Ma nahmenübersichten
  • Kosten- und Finanzierungsübersichten
  • Erstellen der Begründung und Satzungstext (Verl ngerung/Aufhebung)
  • Abrechnung von Gesamtma nahmen
  • Vorstellungen und Pr sentationen in politischen Gremien
  • Vor-Ort-Begehungen und Bestandserfassungen zu Sanierungszust nden
  • Erhebung von Ausgleichsbetr gen (freiwillige Abl severeinbarungen, Bescheidverfahren)
  • Abstimmung und Zuarbeiten der Bodenwerterhebung in Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss
  • Beratung von Eigentümern
FinanzierungFördermöglichkeit über Städtebauförderung in Bundes- oder Landesprogrammen
Erfolgreiche Umsetzungsbeispiele

Erfurt
Erarbeitung einer Begründung zur Aufhebung der Sanierungssatzung „Ortskern Stotternheim“

Gotha
Zeitlich gestaffelte Verlängerung der Sanierung auf Grundlage der durch die ProjektStadt erstellten Kosten- und
Finanzierungsübersicht und Erhebung sanierungsbedingter Ausgleichsbeträge

Leinefelde
Verlängerung der Sanierung auf Grundlage der durch die ProjektStadt erstellten Maßnahmengesamtübersicht im Rahmen der Vorbereitung der Landesgartenschau 2024 und Erhebung sanierungsbedingter Ausgleichsbeträge

Projektblatt

pdf469 KB
Auslaufen der Stadtsanierung – und jetzt?!

Verlängerung oder Abschluss von Sanierungsgebieten


Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Stadtplaner Martin Günther

Leiter Stadtentwicklung Thüringen

M. A. Humangeografie Tobias Spiegler

Projektleiter Stadtentwicklung Thüringen