Einfluss nehmen auf ihr Stadtbild!
Einfluss nehmen auf ihr Stadtbild! Gestaltungssatzungen für historische Stadt- und Ortskerne
Auf der Grundlage von § 88 ThürBO bzw. § 91 HBO können Städte und Gemeinden örtliche Bauvorschriften erlassen, um die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und von Werbeanlagen zu beeinflussen und zu steuern. Das Ziel ist die Erhaltung und bewusste Gestaltung von bewahrenswerten Ortsbildern. Für einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich können somit Anforderungen z. B. an die Baukörper, Dächer, Fassaden, Fenster, Türen/Tore und Werbeanlagen gestellt werden. Besonders schutzwürdige Gebiete können historische Innenstädte, Werkssiedlungen, Gründerzeitviertel oder andere architektonisch anspruchsvolle Quartiere mit einer besonderen Prägung sein.
Kommunen sichern sich mit diesem Instrument den Einfluss auf die Bauvorhaben von Investoren und privaten Bauherren unabhängig vom Denkmalschutz. Die ProjektStadt bietet den Städten und Gemeinden die komplette Erstellung der Gestaltungssatzung inklusive aller Verfahrensschritte an. Unser interdisziplinäres Team löst alle baufachlichen und formellen Aufgaben.
Daten & Fakten
Ziel |
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Leistungsumfang |
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Finanzierung | Fördermöglichkeit über Städtebauförderung in Bundes- oder Landesprogrammen |
Beispielaufträge |
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